Übersicht:

Nutzungsbedingungen / Inhalt des Webangebotes

Regeln bei Beiträgen, Bewertungen, Diskussionen, etc.

Werbung auf Enduro-Austria

Gewinnspiele: Teilnahmeinformationen und Teilnahmebedingungen

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Nutzungsbedingungen / Inhalt des Webangebotes:

Enduro-Austria ist bemüht, das Webangebot stets aktuell und inhaltlich richtig sowie vollständig anzubieten. Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschließen. Enduro-Austria übernimmt keinerlei Haftung, Gewährleistung oder Garantie für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der im Webangebot eingestellten Informationen. Die Haftung, von Schäden, die sich aus der Nutzung der Webseiten ergeben, ist ausgeschlossen. Alle eigenen Artikel, insbesondere Rennberichte, Modelltests und Tests von Zubehörartikeln werden von Hobbysportlern verfasst und sind keine wissenschaftlichen Veröffentlichungen.

Enduro-Austria behält sich das Recht vor, bei übermittelten Informationen oder Pressemitteilungen, Änderungen oder Ergänzungen an diesen Texten vorzunehmen. Dies betrifft insbesondere die Anpassung an das Layout des Internetportals. Enduro-Austria und deren Herausgeber bzw. Redakteure übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit von Informationen und Fotos welche unverlangt über unsere Kontaktdaten eingehen und veröffentlicht werden. Alle Beiträge und Fotos sind urheberrechtlich geschützt und geben, sofern nicht von Enduro-Austria selbst verfasst, nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Texte werden teilweise aus fremden Sprachen übersetzt. Dabei kann es zu Fehlern bei der Übersetzung kommen, weshalb keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder spezifische- bzw. technische Angaben in jeglichen Texten übernommen werden kann. 

Für Serverausfälle seitens des Internetdienstanbieters übernehmen wir keine Haftung. Für alle in dieser Homepage angeführten Termine und Angaben wird keine Gewähr übernommen ! Besonders bei Angaben zu Terminen empfehlen wir den Internetuser immer selbst beim jeweiligen Veranstalter nachzufragen !

Wir sind sehr darum bemüht die Arbeit der FotografInnen zu schätzen und geben deshalb auch immer die Quellen an. Sollte dennoch jemand sein Urheberrecht als verletzt ansehen, ersuchen wir um eine entsprechende Mitteilung per E-Mail, die betreffenden Materialien werden dann entfernt bzw. mit den erforderlichen Credits ergänzt.

Gender-Hinweis:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

 

Regeln bei Beiträgen, Bewertungen, Diskussionen etc.

Sollte es im Rahmen von Enduro-Austria möglich sein, Bewertungen, Kommentare oder Texte einzugeben, beachten Sie bitte die nachfolgenden Regeln.

Respekt:
Bitte achten Sie in Ihren Beiträgen auf einen fairen und sachlichen Ton und denken Sie stets daran, dass sich in den Foren Menschen mit höchst unterschiedlichen Ansichten, Meinungen und Wertvorstellungen aufhalten. Streit und Zwist sind nie eine Bereicherung für eine Diskussion. Nur durch Toleranz und Offenheit kann sich eine wirklich gute Diskussion entwickeln. Sollten Sie in einem Forum auf einen Beitrag stossen, in dem jemand ernsthaft bedroht wird, möchten wir Sie bitten, dies unverzüglich per E-Mail zu melden.

Schrift:
Texte in Grossbuchstaben oder Fettdruck symbolisieren im Forum ebenso wie im Chat lautes Schreien. Verwenden Sie diese Funktionen bitte behutsam !

Anonymität:
Bitte denken Sie beim Verfassen eines Beitrages daran, dass die Anonymität im Internet nicht grenzenlos ist. Zusammen mit der eindeutigen ID Ihres Beitrages bzw. Ihrer Diskussion  könnte hre IP-Adresse und die genaue Uhrzeit gespeichert werden. Damit lässt sich in der Regel Ihre Identität feststellen.

Copyright:
Posten Sie keine urheberrechtlich geschützten Texte. Für gepostete Beiträge sowie die Einhaltung von Lizenz- und Copyrightrechten sind die Verfasser selbst verantwortlich.

E-Mail:
Foren bieten die Möglichkeit, sich direkt per E-Mail an den Verfasser eines Beitrages zu wenden. Auch in einem solchen Schreiben gilt es, Respekt und Höflichkeit zu zeigen. Niemals sollte ein Diskussionspartner beleidigt werden, nur weil er eine Meinung vertritt, der Sie nicht zustimmen.

Unerlaubte Beiträge:
Es gibt Beiträge, die in Enduro-Austria Foren oder auf den sozialen Netzwerken nicht gepostet werden dürfen. Dazu gehören Beiträge, die persönlich und verletzend oder grob unhöflich formuliert sind, gegen ein Gesetz verstossen, Personen, Ethnien oder religiöse Zugehörigkeit diffamieren, Firmen, Marken, staatliche Institutionen oder Nichtregierungsorganisationen diffamieren, persönliche Angaben wie Name, Adresse, Telefonnummer etc. einer Userin oder eines Users enthalten, urheberrechtlich geschützte Texte wie etwa Zeitungsartikel beinhalten, überhaupt nicht zum Thema passen, völlig unsinnig oder albern sind, offensichtlich unwahre Behauptungen aufstellen, als Kontaktinserat zu verstehen sind, unerlaubte Werbung beinhalten, Hyperlinks oder Angaben von URLs aufweisen, Spam enthalten oder Teil eines Crosspostings sind.

Beiträge, die eine oder mehrere der oben aufgeführten Eigenschaften aufweisen, können von Enduro-Austria jederzeit gelöscht oder überschrieben werden. Ferner hat Enduro-Austria das Recht, jeden Beitrag jederzeit ohne Ankündigung und Begründung zu entfernen.

 

Alle hier Angeführten Regeln und Haftungsausschlüsse gelten für das gesamte Webangebot auf www.enduro-austria.at !

 

Werbung auf Enduro-Austria:

1. Werbeauftrag

(1) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.

(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Enduro-Austria, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Werbemittel

(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:

- aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner),

- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).

(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

3. Vertragsschluss

(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Die Vereinbarung kann auch mündlich erfolgen.

(2) Mit dem Vertragsabschluss werden diese Geschäftsbedingungen rechtsverbindlich anerkannt.

4. Datenanlieferung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.

(2) Die Pflicht von Enduro-Austria zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

(3) Kosten vom Auftraggeber gewünschten Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

5. Ablehnungsbefugnis

(1) Enduro-Austria behält sich vor, Werbeaufträge

- auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses

- abzulehnen bzw. zu sperren, wenn

- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt

oder

- deren Veröffentlichung für Enduro-Austria wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

(2) Insbesondere kann Enduro-Austria ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch ein Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1erfüllt werden.

6. Weiterführende Links

Weiterführende Links sind als Hinweis und Zusatzservice innerhalb des Angebots der vorliegenden Website anzusehen. Für Inhalt, Betreiber und Nutzer dieser Websites ist Enduro-Austria  nicht verantwortlich.

7. Rechtegewährleistung

(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Dies betrifft insbesondere die Rechtmäßigkeit nach Markengesetz und Urheberrechtsgesetz. Urheberrechtshinweise, Markenbezeichnungen und dergleichen Dritter dürfen weder verändert noch beseitigt werden. Der Auftraggeber stellt Enduro-Austria im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird Enduro-Austria von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Enduro-Austria nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

(2) Der Auftraggeber überträgt Enduro-Austria sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. Bei Werbeeinschaltungen in Form von Artikeln wird dieser am Anfang oder am Ende mit den Worten "Werbung", "Anzeige" oder einer anderen Bezeichnung als solcher gekennzeichnet. 

8. Gewährleistung

(1) Enduro-Austria gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Enduro-Austria hat nicht für negative Abweichungen des Werbemittels von der üblichen Beschaffenheit einzustehen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber das Format und die technischen Vorgaben von Enduro-Austria nicht ordnungsgemäß berücksichtigt hat.

Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird

- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder

- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder

- durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens

- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder

- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 (2) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

9. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die Enduro-Austria nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von Enduro-Austria bestehen.

10. Haftung

(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Enduro-Austria. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens

(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

11. Vergütung

(1)Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung richtet sich nach dem beim Vertragsabschluss vereinbarten Entgelt zzgl. Umsatzsteuer.

(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preislisten von Enduro-Austria zu halten.

12. Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Enduro-Austria kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restlichen Schaltungen Vorauszahlung verlangen.

(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen Enduro-Austria, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

13. Kündigung

Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

14. Datenschutz

Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichten Bestimmungen abgewickelt. Bei übermittelten Fotos mit Personen ist deren Einwilligung zur Veröffentlichung vom Werbepartner selbst einzuholen. Wenn wir von Ihnen Fotos mit Personen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie diese Einwilligung zur Veröffentlichung auf Enduro-Austria bereits eingeholt haben. In der Quellenangabe der veröffentlichten Werbe-Artikel werden Sie als Quelle angegeben.

15. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Sitz von Enduro-Austria, ausschließlicher Gerichtsstand ist Graz oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von Enduro-Austria. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von Enduro-Austria. Soweit Ansprüche von Enduro-Austria nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt  österreichisches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von Enduro-Austria vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

16. Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Unwirksame Bestimmungen gelten durch solche Bestimmungen ersetzt, die dem angestrebten Zweck unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt.

 

Gewinnspiele und Facebook Gewinnspiele / Teilnahmebedingungen!

Pro Person ist nur eine Teilnahme möglich.

Eine Teilnahme ist nur mit Wohnsitz in Österreich erlaubt.

Angegebene Daten werden von Enduro-Austria nicht an Dritte weitergegeben.

Bei vorhandenen Gewinnspielformularen werden für diese nur zur Teilnahme zugelassen wenn sie vollständig ausgefüllt wurden.

Der Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Der Gewinner muss bis spätestens 3 Werktagen nach Ende des Gewinnspiels telefonisch, per angegebener e-mail Adresse oder im Falle eines Facebook Gewinnspiels per Facebook-Massage erreichbar sein. Anderenfalls verfällt der Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt. 

Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann nicht in bar abgelöst werden.

Die Gewinnermittlung erfolgt durch Zufallsprinzip oder Jury unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne.

Der Gewinner wird mit dem Vornamen und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnortes ohne Straßenbezeichnung auf Enduro-Austria oder dem durchführenden Anbieter des Gewinnspiels veröffentlicht.

Enduro-Austria haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, -erfassung, -übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten.

Eine Teilnahme über Gewinnspielvereine oder automatisierte Dienste ist nicht gestattet.

Teammitglieder oder Mitarbeiter von Enduro-Austria und Fahrer des Enduro-Austria-Racing-Teams sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mitarbeiter des ausführenden Gewinnspielpartners welcher die Preise zur Verfügung stellt.

Enduro-Austria behält sich das Recht vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen vom Gewinnspiel auszuschließen.

Die Bezeichnung Gewinner/Teilnehmer versteht sich auch als Teilnehmerin/Gewinnerin.

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel und der genannten Aktion akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.

Gewinnspiele über unsere Facebook-Site stehen in keinerlei Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen

Bei Gewinnspielen auf unserer Facebook-Site ist es nur erlaubt den Beitrag zu "Liken" oder zu "Kommentieren"

Bei Gewinnspielen die nicht von Enduro-Austria durchgeführt werden bzw. auf die nur von Enduro-Austria verlinkt wird, liegt die alleinige Verantwortung bei dem zur Durchführung verantwortichen Personen/Unternehmen.

 

Nachfolgende Informationen sind immer direkt im Facebook-Gewinnspielbeitrag ersichtlich.

Enduro-Austria Gewinnspiel
Das Gewinnspiel läuft bis [Datum + Uhrzeit]
Teilnahmeberechtigt sind nur User aus Österreich die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Es ist nur das "Liken" oder "Kommentieren" dieses Beitrags zur Gewinnspielteilnahme erlaubt.
Die GewinnerInnen werden nach dem Zufallsprinzip oder per Jury ermittelt und via Message verständigt.
Die GewinnerInnen müssen bis spätestens 3 Werktagen nach Ende des Gewinnspiels per Massage erreichbar sein. Anderenfalls verfällt der Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt.
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es gelten die Gewinnspielregeln laut AGB auf www.enduro-austria.at

  

 

 

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